Gesetz zur Euthanasie in Luxemburg als Weihnachtsgeschenk?

Mehrere Änderungen am Gesetz zur Sterbehilfe

Mit einer Reihe von Änderungen geht das Gesetz zur Sterbehilfe zur zweiten Abstimmung in die Abgeordnetenkammer. Es soll noch vor Weihnachten verabschiedet werden. „Durch die Tatsache, dass wir plötzlich zwei unabhängige Gesetze zur Palliativpflege und zur Sterbehilfe hatten, mussten mehrere Widersprüche beseitigt werden“, sagte die Abgeordnete Lydie Err (LSAP).

Eine der augenfälligsten Änderungen ist der Name des Textes, der fortan nicht mehr „Gesetz zum würdevollen Sterben“ heißt, sondern „Gesetz über Euthanasie und Hilfe zum Suizid“. Man wollte eine klare Bezeichnung wählen, sagte Jean Huss (Déi Gréng), der zusammen mit Lydie Err die Initiative zu dem Gesetzestext gegeben hatte. „Außerdem zeugt der neue Name davon, dass es mehr als eine Art des würdevollen Sterbens gibt.“
Kern bleibt unverändert

Als weitere Neuerung hat die zuständige Chamberkommission den Antrag auf Sterbehilfe für volljährige Patienten reserviert. Zudem wurde die Straffreiheit für Ärzte bei der Palliativpflege und bei Sterbehilfe unterschieden. Der Kern des Gesetzes bleibt unverändert: Bevor Sterbehilfe erteilt werden kann, müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander feststellen, dass der Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet und dauerhaft starke Schmerzen hat.

(VB wort.lu)

Mehr Informationen auf www.wort.lu

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Haben diese „Volksvertreter“, über die in diesem Blog sich zur Genüge geäussert wurde NICHTS ANDERES ZU TUN, als jetzt von Euthansie zu sprechen und das Gesetz partout durchdruecken wollen!

H.Huss (dei Greng): Jeder Baum, jede Pflanze gehoert geschuetzt… nur wer schützt uns Menschen vor einem solchen „Grünen“!!!!!