Luxemburg -Kriminalpolizei und Justiz bekommen in Zukunft einen weitreichenden Zugang zu persönlichen Daten von Bürgern

Regelungen sind zu vage“
Menschenrechtskommission lehnt Gesetzesprojekt zu Strafverfolgungsdaten ab

(vb) – Kriminalpolizei und Justiz bekommen in Zukunft einen weitreichenden Zugang zu persönlichen Daten von Bürgern. Ein Gesetzprojekt, das bereits auf dem Instanzenweg ist, gewährt den Strafverfolgern zum Beispiel Einblick in umfangreiche Datenbanken. Die „Commission consultative des Droits de l’Homme“ hat an dem Gesetzesprojekt einiges auszusetzen.

„Die Regelungen sind zu vage, insgesamt ist das Gesetzesprojekt nicht zufriedenstellend „, sagt Victor Weitzel, Mitglied der Commission consultative des Droits de l’Homme “ (CCDH). Als problematisch sieht die Kommission es an, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewährleistet sei. So könnten sich die Ermittler schon bei kleinen Vergehen ein umfangreiches Bild des Beschuldigten machen.

Die Bandbreite geht von Angaben der Sozialversicherungen über die Datenbank mit Asylbewerbern, Fahrzeug – und Führerscheindaten und Mehrwertsteuerzahlungen von Unternehmen.

Die CCDH fordert, gewisse „Tabuzonen“ einzuführen. „Daten, die mit der Gesundheit einer Person zusammenhängen, dürfen nicht konsultiert werden“, meint Weitzel .

„Außerdem sind wir dagegen, Angaben von Asylbewerbern zu verwerten und an andere Länder weiterzugeben.“ Die Menschenrechtskommission sieht darin einen Freibrief für die Justiz, der gegen die Grundrechte verstoßen könnte.

Gegen eigenes Gesetz
Gerechtfertigt ist die Erhebung von sensiblen Daten nach Meinung des CCDH nur dann , wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird („en flagrant délit“) oder wenn es darum geht, eine Straftat zu verhindern.

Generell ist die Kommission dagegen, die Regeln zum Zugriff auf Datenbanken in ein eigenes Gesetz zu fassen. „Die Bestimmungen wären besser im Gesetz über die Strafverfolgung aufgehoben“, sagt Victor Weitzel.

Kritisch sieht die Kommission auch die Frage, ob die Kriminalpolizisten die Datenbanken nicht zu privaten Zwecken verwenden könnten, beispielsweise, um persönliche Daten über Bekannte oder Geschäftspartner herauszufinden. „Im Prinzip sind die Recherchen zurückzuverfolgen. Es gibt unseres Wissens aber keine Instanz , die das überprüft.“

Trotz der zahlreichen Kritikpunkte macht sich die CCDH wenig Illusionen über die Wirkung ihrer Beurteilung, die rein konsultativen Charakter hat.

In der Vergangenheit waren die Berichte der Menschenrechtskommission ohne große Folgen in einer ministeriellen Schublade verschwunden.

„Man kommt sich manchmal vor wie der einsame Rufer in der Wüste“, beklagt CCDH-Vizepräsident Robert Altmann.

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