Am 1. Januar 2010 wird der Energiepass für Privathäuser Pflicht sein. Das Datum ist seit langem bekannt, doch die Anfragen von Hausbesitzern und -verwaltungen laufen nur zögerlich ein.
Eine neue Kampagne des Wirtschaftsministeriums will darauf aufmerksam machen, dass es jetzt an der Zeit ist zu reagieren, damit es bis zum Stichdatum nicht zu Terminengpässen kommt.
Der Energiepass erfasst den Isolierungszustand eines Hauses in der Wärmeschutzklasse und stuft die Energiebilanz der technischen Installationen mit Heizung oder Warmwasseraufbereitung in der Energieklasse ein.
Diese Übersicht klärt Käufer wie Mieter über die reell anfallenden Energiekosten auf und ist somit auch ein Anreiz für die Besitzer in energieeffiziente Sanierungen zu investieren.
Gilt heute im Durchschnitt noch die Energieeffizienzklasse E als Norm, so soll ab 2010 Klasse D das Minimum sein, das es zu erreichen gilt. B gilt für Niedrigenergiebauten und A für Passivhäuser. Der Energiepass ist zehn Jahre gültig.
Wer braucht einen Energiepass?
Der Energiepass wird benötigt, wenn eine Wohnung oder ein Haus entweder den Besitzer wechselt oder neu vermietet wird. Auch bei baulichen Änderungen, die eine Genehmigung erfordern, muss ein Energiepass beantragt werden. Bei einem Neubau wird der Energiepass bereits mit der Baugenehmigung beim Bauamt eingereicht. Laufende Mietverträge sind von der Direktive nicht betroffen.
Besonders bei den Mehrparteienhäusern herrscht aber Ungewissheit. Lässt ein Besitzer einen Energiepass wegen Verkauf oder Neuvermietung anfertigen, müssen nämlich auch die anderen Wohnungen über einen Energiepass verfügen.
Je nach Aufwand für den Experten wird sich der Preis für die Erstellung eines Energiepasses auf etwa 800 bis 1000 Euro belaufen. Da aber das Konkurrenzrecht spielt, entscheidet der Markt über den Endpreis. Eine vom Wirtschaftsministerium entwickelte, standardisierte Software vereinfacht die Berechnungen und reduziert dadurch den Zeitaufwand. Ein Energiepass für ein komplettes Mietshaus ergibt zudem eine günstigere Kostenaufteilung.
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Rund 1.000 Experten zur Auswahl
„Es ist wärmstens empfohlen, sich an die Verordnung zu halten, da sonst Komplikationen drohen“, so Wirtschaftsminister Jeannot Krecké. Ohne Energiepass müsse zum Beispiel ein Notar den Verkauf eines Hauses verweigern, da ein wichtiges Dokument für den Käufer nicht vorliege.
Allerdings ist ein Besitzer nach der Feststellung von Mängeln nicht verpflichtet diese zu beheben. Der Energiepass sei laut Krecké ein erster, wichtiger Schritt. Auch für Zweckgebäude werde voraussichtlich ab dem 1. Januar 2010 ein Energiepass in Kraft treten.
988 Experten können in Luxemburg einen Energiepass ausstellen. Zu ihnen gehören die rund 718 Architekten und 239 „ingénieurs-conseils, die beim „Ordre des architectes et des ingénieurs-conseils du grand-duché de Luxemburg“- OAI eingetragen sind sowie 31 staatlich anerkannte Fachleute. 291 dieser Experten haben zudem eine von der „agence de l’énergie“ und dem Wirtschaftsministerium angebotene Ausbildung absolviert.
Auch rund 600 Handwerker haben die Formation besucht. Die spezifische Beratung sowie die Ausarbeitung von effizienten Lösungen eröffnen hiermit dem regionalen Handwerk und Baugewerbe eine neues Betätigungsfeld.
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