Euthansie Luxemburg : Grossherzog „entmündigt“?

Verfassungsänderung soll Krise verhindern

Regierung und Parlament wollen Aufgaben des Großherzogs bei der Gesetzgebung einschränken

(vb) – Mit einer Verfassungsänderung wollen Regierung und Parlament eine drohende institutionelle Krise wegen des Euthanasiegesetzes abwenden. Bei einem Treffen einigten sich Staatsminister Jean-Claude Juncker und die Fraktionspräsidenten darauf, die Aufgaben des Großherzogs einzuschränken, so dass dieser neuen Gesetzen nicht mehr zustimmen muss.

Großherzog Henri hatte bekanntgegeben, dass er dass Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe ablehne und es nicht unterschreiben werde. Das Gesetz wird in der kommenden Woche den Abgeordneten vorgelegt und voraussichtlich in zweiter Lesung verabschiedet.

Juncker drückte am späten Dienstagabend seinen „tiefen Respekt“ vor der Haltung des Großherzogs aus. Er vertrete allerdings eine andere Auffassung als das Staatsoberhaupt. Wörtlich sagte Juncker: „Ich denke nicht, dass sich der Großherzog der Entscheidung eines demokratischen Parlaments entgegen setzen kann.“

Seine Regierung werde es nicht zu einem „tiefgreifenden Konflikt“ mit dem Großherzog kommen lassen, zumal gerade die Finanz- und Wirtschaftskrise die Aufmerksamkeit der Politik erfordere. Deshalb habe man sich zwischen Regierung und Parlament auf eine Verfassungsänderung verständigt.

Im Einzelnen sieht die Änderung vor, eine der zwei Aufgaben des Großherzogs bei der Gesetzesgebung zu streichen. Zurzeit sieht die Verfassung die Billigung („Sanction“) und die Verkündung („Promulgation“) vor. Die erste Funktion soll gestrichen und der entsprechende Paragraph 34 abgeschafft werden. Die zweite, rein formale Funktion soll dagegen beibehalten werden.

Änderung im Schnellverfahren

Die Fraktionsvertreter und der Staatsminister kamen erst nach langen Verhandlungen und mit Verzögerungen zu dieser Entscheidung. Die Stimmung nach der Sitzung war gedrückt. „Ich bedauere zutiefst, dass wir zu diesem Schritt kommen müssen“, sagte Juncker. Parlamentarier sprachen von einem „schlechten Tag für Luxemburg“.

Die Verfassungsänderung soll im Schnellverfahren durchgezogen werden, so dass das Euthanasiegesetz ungehindert in Kraft treten kann. Dazu sind laut Gesetz drei Monate nach der endgültigen Abstimmung des Parlaments Zeit. Die Verfassungsänderung soll also bis spätestens März über die Bühne gehen. CSV-Fraktionschef sagte, es werde im besten Fall nicht länger als eine Woche dauern, bis der Paragraph 34 gestrichen werden könne.

– Victor Braun Luxemburger Wort – Mehr unter www.wort.lu